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Strompreisbremse

17/12/2022

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Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche unter anderem die sogenannte Strompreisbremse beschlossen. Auf die Energiegenossenschaft als Erzeugerin wirkt sich die Gesetzgebung voraussichtlich dahingehend aus, dass im ersten Halbjahr 2023 ein erheblicher Teil unserer Umsätze abgeschöpft werden, die zur Refinanzierung der Strompreisbremse dienen sollen.

Während unter den Erzeugern erneuerbarer Energie große Skepsis herrscht und zudem die künftige Investitionssicherheit in Frage gestellt wird, heißt es aus dem Ministerium: „Die Abschöpfung wird so ausgestaltet, dass einerseits ein angemessener Erlös zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleistetet, andererseits ein substanzieller Beitrag zur Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft geleistet wird. Adressiert werden nur Gewinne in einer Höhe, mit der niemand gerechnet hat.“

Die Abschöpfung der Mehrerlöse beginnt aus heutiger Sicht rückwirkend zum 1. Dezember 2022 und betrifft Anlagen ab einem Megawatt Leistung. Die Laufzeit der Abschöpfung ist zunächst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber verlängert werden, höchstens jedoch bis zum 30. April 2024.

Für die Energiegenossenschaft Oberland wird sich in diesem Zeitraum die Obergrenze der Umsätze bei 8 Cent je kWh plus 6% des jeweiligen Marktwertes Solar befinden. Wir rechnen mithin mit einem Umsatz von bis zu etwas weniger als 9 Cent je kWh. Das ist bei aller berechtigten Kritik an den gesetzgeberischen Aktivitäten immer noch sehr auskömmlich und knapp das Doppelte dessen, was wir unserer Kalkulation ursprünglich zu Grunde gelegt haben.

Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz Bestand hat oder vom Bundesverfassungsgericht teilweise aufgehoben werden wird. Klagen gegen das Gesetz sind bereits angekündigt.

(AR)
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Alle Fotos auf dieser Seite stammen von Ursula Schindlbeck, Fotografin in Peißenberg
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